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Berichtung der Vereinbarung Kreis - Wipperfürth
option1
Die zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Wipperfürth abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 GO NRW wird wie folgt berichtigt:
§ 1 Abs. 2 lautet korrekt:
Die konkreten Aufgabengebiete nach Abs. 1 werden jeweils jährlich durch schriftliche Einzelvereinbarung in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wipperfürth festgelegt.
Die Bezirksregierung Köln hat die Berichtigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen am 31.01.2005 durchgeführt und am 08.02.2005 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht.
Veröffentlichungsdatum: